Erfahrene Autofahrer haben jetzt die Möglichkeit ein Leichtkraftrad (125er) mit dem Autoführerschein, OHNE weitere Prüfungen ablegen zu müssen, zu fahren. Dies ist ab SOFORT möglich, dank der Einführung der neuen Führerscheinklasse B196.
Voraussetzungen:
Sie dürfen dann Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum (auch mit Beiwagen) in Deutschland fahren. Das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1kW/kg bleiben.
WICHTIG: Führerschein B196 ist nur in Deutschland gültig und die Erweiterung auf A2 ist NICHT möglich!
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